BIG ONE Für ALLE die Spass haben wollen

RE: K O T Z

#31 von Linus , 14.09.2011 23:30

Zitat von Kundenbetreuer Heiko
(...) Ich könnt ja auch immer schreiben (...)


Ja.

Zitat von Kundenbetreuer Heiko
(...) Der jammert nicht, der macht (...)


Toll.

Zitat von Kundenbetreuer Heiko
(...) Kundenbetreuerpsychatergrüße Heiko (...)


Wir reden mal drüber ... beim Tee ... (und während die Steuerkette dran ist ... nach der Winterpause).

Zitat von n.e.Carsten
(...) Hat die SC40 nun den Stempel oder is' der noch in Arbeit? (...)


Gestern habe ich bei Stehlampenlicht im Hof bis 21:45 Uhr abends den Scheinwerfer ausgetauscht und den nagelneuen Lenker montiert.
Heutemorgen war ich wieder um 7:00 Uhr auf dem Hof des TÜV.
Wieder der selbe Mann (oder der gleiche?).
Kritischer Blick.
Scheinwerfer ... "der hat ja gar kein E-Zeichen", aber darauf war ich ja vorbereitet und pariere, "Nein, der ist aber eingetragen".
Dann Lenker. Tatsächlich ... die Nummer aus dem Schein stimmt mit der Nummer auf der Lenkstange überein ... keine Diskussion.
So.
Die hässlichen und albernen Alufussraten habe ich in der Tasche mitgeführt. Nicht montiert.
"Tja ... das geht eigentlich nicht ... aber nach einigem zureden ging´ s dann doch ... Stempel, Unterschrift und Aufkleber auf´ s Nummernschild.

Ich habe übrigens noch nachgefragt, was der Eintrag "erhebliche Mängel" bedeutet ... und die falsche Nummer auf der voll funktionierenden Lampe und die falsche Nummer auf der voll funktionstüchtigen Lenkstange und die statt der eingetragenen Zubehörfussrasten montierten Originalfussrasten hatten ja den Eintrag "erhebliche Mängel" ergeben ... darf man da nur noch zur Werkstatt und zurück fahren, oder so?
Antwort:
"Geringe Mängel" bedeutet, dass man die Plakette bekommt, und eben den geringen Mangel gleich repariert
"Erhebliche Mängel" bedeutet, dass die das so wichtig finden, dass man keine Plakette bekommt, aber trotzdem einen Monat lang bis zur Wiedervorfahrt fahren darf. Also auch egal wohin ... nicht nur nach Hause und in die Werkstatt, oder sowas. Natürlich hat man dann auch die Möglichkeit, woanders zum TÜV zu fahren ... aber dann bezahlt man die ganze Gebühr in Höhe von 55,-€ noch einmal, statt der 5,-€, die beim Wiedervorfahren fällig sind.
Und dann gibt es noch "Verkehrsuntüchtig". Das bedeutet, dass die Plakette abgekratzt wird und man nicht mehr am Verkehr teilnehmen darf (beziehungswesen selber schuld ist, ...)

So ... jetzt hat das Thema auch einen Abschluss bekommen ...

 
Linus
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Nachtrag

#32 von Linus , 15.09.2011 14:15

Nachtrag

Zitat von Linus
So ... jetzt hat das Thema auch einen Abschluss bekommen ...



Jetzt ... beim aufsatteln ... merke ich gerade, dass der ach so penible Prüfer die Plakette mit der "9" für September nach oben auf das Nummerschild geklebt hat ... AU WEIA ... dabei wäre August 2013, also die "8" oben, richtig gewesen ... soll ich jetzt überhaupt losfahren, oder besser aufgeben und zuhause bleiben?

Wenn ich jetzt - wie es bisher noch nie passiert ist - angehalten werden sollte, werden die mir bestimmt unterstellen, dass ich den blöden TÜV-Stempel selber gebastelt oder denselben vorsätzlich unter Zuhilfenahme chemischer Substanzen um einen Monat verdreht hätte ... WAHNSINN.



Vielleicht komm´ ich besser mit dem alten Auto ... das ist wenigstens gestern im dunklen Wald liegengeblieben ... standesgemäß, wieessichgehört - sodass ich abschleppenderweise die erste Halbzeit verpasst habe ...

ach ...

 
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RE: Nachtrag

#33 von Gelöschtes Mitglied , 15.09.2011 22:00

Glückwunsch Linus,

so ist es ja doch noch zu einem guten Ende gekommen.
Wegen der "falschen" 9 musst Du Dir keine Gedanken machen. Es wird wohl nicht mehr überall zurückdatiert. Habe das schon mehr gehört. Aber wie sollt' es anders sein - natürlich ist das wieder nicht einheitlich geregelt sondern jedes Bundesland oder sogar Landkreis handelt das wie es das für richtig hält. Wär ja auch sonst zu einfach.
Jedenfalls musst Du Dir keine Gedanken machen das Dir deswegen jemand an den Karren fahren könnte - das ist schon korrekt so.

Grüße Carsten (dem mit der politisch unkorrekten Lampe aber dafür den eingetragenen Stahlflex ... und ich fahr' da in 2 Jahrn wieder mit der X4-Funzel hin.


RE: Nachtrag

#34 von Linus , 18.09.2011 18:40

Zitat von n.e.Carsten
(...) Wegen der "falschen" 9 musst Du Dir keine Gedanken machen. Es wird wohl nicht mehr überall zurückdatiert. (...)


Mag sein ... aber wenn, dann doch sicher auf dem Nummernschild und im Schein! Bei mir steht jetzt "Aug.2013" im Schein und die Marke steht auf 9/2013. Das so ist sicher nicht gedacht ...

 
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RE: Nachtrag

#35 von Gelöschtes Mitglied , 18.09.2011 20:43

Uups. so hatte ich Deine Schilderungen nicht verstanden das dieser "Held" einen Unterschied zwischen der Angabe im Schein und dem Schild gemacht hat. Ich hoffe, mal dass das unproblematisch ist. Da bist Du offenbar an einen wirklichen "Könner" geraten. Unglaublich - was es nicht alles gibt,
Grüße Carsten


   

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